
Anspruch auf Mütterpflege – privat oder mit Unterstützung der Krankenkasse
Jede Mutter hat grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung, wenn sie diese braucht.
Die Leistungen einer Mütterpflegerin kannst Du jederzeit auch privat in Anspruch nehmen, sollte eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich sein.
In vielen Fällen ist jedoch eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ganz oder teilweise möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
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Du bist schwanger oder es lebt ein Kind unter 12 Jahren (bei einigen Kassen auch bis 14 Jahre) in Deinem Haushalt – oder ein Kind mit Behinderung.
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Es liegt eine medizinische Indikation vor, wie z. B. ein Kaiserschnitt, eine Brustentzündung, Mehrlingsgeburt, psychische oder körperliche Erschöpfung, Kreislaufprobleme oder verordnete Bettruhe. Diese muss von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt schriftlich bescheinigt werden.
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Niemand anderes im Haushalt kann die Haushaltsführung übernehmen. Du bist z. B. alleinerziehend oder Deine Partnerin ist krank, berufstätig oder abwesend.
(Wichtig: Während der Elternzeit gilt Deine Partnerin für die Krankenkasse als verfügbar und einsatzbereit.)
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Wenn du dir unsicher bist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, helfe ich dir gerne bei der Klärung und Antragstellung.